Ich bitte darum, Terminabsagen frühzeitig vorzunehmen. So haben auch andere Klient*innen die Chance einen Platz für eine Beratungsstunde zu erhalten. Gemäß §615 BGB wird eine gebuchte Beratungsstunde, die kurzzeitig (innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin) abgesagt wird, auch in Rechnung gestellt, wenn sie nicht wahrgenommen wird.